
Die meisten Mietverträge beginnen am Ersten des Monats und enden am letzten Tag des Monats am Ende der Mietdauer. Dies ist logisch, da Vermieter und Verwaltungsgesellschaften - ganz zu schweigen von Mietern - die Verwaltung der Finanzen einfacher finden, wenn alle Mieten am ersten eines jeden Monats fällig sind.
Es kann jedoch Situationen geben, in denen ein Mieter Mitte des Monats in eine Wohnung einziehen möchte. Und die Vermieter werden diesem Wunsch möglicherweise gerne nachkommen, insbesondere wenn die betreffende Wohnung leer steht. Der Vermieter kassiert gerne für einen Teilmonat Miete für eine leere Wohnung, wenn er kann.
Anteilige monatliche Miete
Wenn eine Wohnung, die Sie mieten möchten, vor dem Ersten des Monats fertig sein wird, können Sie und Ihr Vermieter vereinbaren, Ihren Mietvertrag früher zu beginnen. Daraus folgt, dass Sie nur für einen Teil des ersten Monats der Belegung eine Miete schulden sollten. Dieser Teilbetrag, der für den ersten Monat des Mietverhältnisses fällig wird, ist als anteilige Miete bekannt , da er als Prozentsatz der normalen vollen Monatsmiete berechnet wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie keinen Anspruch auf anteilige Miete haben, wenn Sie am ersten Tag des Monats einen Mietvertrag abschließen, um später einziehen zu können.
Eine ähnliche Aufteilung kann auch möglich sein, wenn Sie am Ende des Mietverhältnisses auf Wunsch des Vermieters vorzeitig ausziehen, z. B. wenn ein anderer Mieter bereit ist, einen langfristigen Mietvertrag zu unterzeichnen, und einen finanziellen Vorteil hat, wenn Sie vorzeitig abreisen . Eine Aufteilung am Ende des Mietvertrags ist wahrscheinlich nicht möglich, wenn Sie sich einfach dafür entscheiden, vorzeitig zu räumen, nachdem Sie einen Mietvertrag unterzeichnet haben, der bis zum Ende eines Monats läuft. Ein Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet, Sie von den Bedingungen Ihres Mietvertrages abzubrechen.
Wie die anteilige Miete berechnet wird
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Quote zu berechnen. In der Regel müssen Sie jedoch einen Prozentsatz der Tage berechnen, an denen Sie die Wohnung bewohnen, und diesen Prozentsatz dann auf die in diesem Monat geschuldete Miete anwenden. Wenn Sie beispielsweise am zehnten Tag eines Monats mit 30 Tagen einziehen, sollten Sie 2/3 der Monatsmiete schulden.
Etwas komplizierter wird es, wenn Sie beispielsweise am 13. eines Monats mit 31 Tagen einziehen, aber die mathematischen Grundsätze sind dieselben: Sie werden die Wohnung für einen Prozentsatz von 18/31 (ungefähr 58 Prozent) belegen ), sollte also etwa 58 Prozent der Monatsmiete schulden.
Die Vertragslaufzeit ist kritisch
Rechtlich gesehen sollten Sie zur Zahlung einer anteiligen Miete berechtigt sein, wenn Sie nicht berechtigt sind, Ihre Wohnung bis einen Tag nach dem Ersten des Monats zu beziehen. Achten Sie daher genau auf den von Ihnen unterzeichneten Mietvertrag. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, dass die Anmietung Ihrer Wohnung am 15. Oktober beginnt, sollte Ihr Mietvertrag den 15. Oktober als Beginn der Mietdauer kennzeichnen. Wenn im Mietvertrag der 1. Oktober als Bezugsdatum angegeben ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Monatsmiete - auch wenn der Vermieter weiß, dass Sie erst später einziehen.
Ein Vermieter wird wahrscheinlich einer Aufteilung zustimmen und diese in den Mietvertrag aufnehmen, wenn er eine Wohnung füllt, die ihm sonst kein Geld einbringen würde. Wenn eine Wohnung stark nachgefragt ist und andere Mieter anstehen, müssen Sie sie möglicherweise für den gesamten Monat mieten, unabhängig davon, wann Sie einziehen können.