Ist es legal, Asbest selbst zu entfernen?



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Asbest im Haus zu finden, ist für die meisten Hausbesitzer ein gefürchtetes Ereignis. Aber die Asbestsanierung ist nicht so trocken wie es scheint. Asbest wurde mit Asbestose und Mesotheliom in Verbindung gebracht, Lungenerkrankungen, die durch das Einatmen von Asbestfasern verursacht werden. Asbestose reizt und vernarbt das Lungengewebe, während das gefährlichere Mesotheliom eine häufig tödlich verlaufende Krebsart verursacht.

Die Einstellung einer Asbestsanierungsfirma ist die sicherste und einfachste Methode, um Asbest aus Ihrem Haus zu entfernen. Reinigungsunternehmen verfügen sowohl über die Erfahrung im Umgang mit Asbest als auch über spezielle Werkzeuge und Materialien. Um die Kosten zu senken, fragen sich jedoch viele Hausbesitzer, ob eine Asbestsanierung zum Selbermachen möglich ist - und ob dies legal ist.

Federal Anforderungen

Ab 2018 gibt es keine Bundesvorschriften, die einem Hausbesitzer verbieten, Asbest von seinem eigenen Wohnsitz zu entfernen. Die Environmental Protection Agency (EPA) empfiehlt jedoch dringend, dass Sie einen Fachmann beauftragen, um das Asbest zu entfernen. Während die EPA Ihnen empfiehlt , einen akkreditierten Sachverständigen für Schadensminderung zu suchen, heißt es auch, dass "das Bundesgesetz nicht vorschreibt, dass Personen, die asbesthaltige Materialien in Einfamilienhäusern inspizieren, reparieren oder entfernen, geschult und akkreditiert werden."

Lokale Einschränkungen

In Staaten, Landkreisen und Städten gelten möglicherweise andere Vorschriften für die Selbstentfernung von Asbest durch einen Hausbesitzer. An einigen Stellen können verschiedene Behörden die Asbestsanierung regeln. Im Großraum Seattle, Washington, muss ein Hausbesitzer beispielsweise eine konventionelle Abbruchgenehmigung sowie eine Genehmigung der Puget Sound Air Pollution Control Agency einholen, bevor er mit Abbrucharbeiten in Bereichen mit asbesthaltigen Materialien beginnt.

Aufgrund dieses Regelwerks ist es unmöglich, die Rechtmäßigkeit der Selbstentfernung in allen Bereichen zu verallgemeinern. Die beste Informationsquelle für Anforderungen in Ihrer Region ist daher die örtliche Bau- oder Gesundheitsabteilung. In vielen Gemeinden ist es Hausbesitzern gesetzlich gestattet, Asbest mit einigen Einschränkungen selbst zu entfernen:

  • Wohnen, nicht Gewerbe: Die Asbestsanierung zum Selbermachen ist auf Wohneigentum beschränkt. Wenn es sich um eine gewerbliche Immobilie handelt, muss ein zertifizierter Reinigungsfachmann die Arbeiten ausführen.
  • Nur für Einfamilienhäuser: Um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, darf die Selbstentfernung nur in Einfamilienhäusern durchgeführt werden, z. B. in Häusern, Mobilheimen, freistehenden Garagen, Hausbooten und Schwiegermutterhäusern oder freistehenden Gästehäusern. Davon ausgenommen sind Mehrfamilienhäuser (z. B. Wohnungen, Maisonetten, Eigentumswohnungen usw.) sowie gemischt genutzte Gebäude und Bauwerke, in denen sich eine Wohneinheit befindet.
  • Genehmigungspflichtig: In den meisten Fällen müssen Sie eine Genehmigung vorlegen, um Abbrucharbeiten an Ihrem Haus durchführen zu können. Bestandteil dieser Abbruchgenehmigung ist die Entfernung von Asbest. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem örtlichen Gebäude oder der Genehmigungsabteilung.
  • Ordnungsgemäße Entsorgung: Sie können Asbest nicht einfach in den Hausmüll geben. Sie müssen das kontaminierte Material in einer zugelassenen Einrichtung entsorgen. Die Messlatte ist normalerweise sehr niedrig eingestellt und erfordert Materialien mit nur einem Prozent Asbest, um in einen zugelassenen Abfallbereich zu gelangen.

Asbesthaltige Materialien

Möglicherweise finden Sie diese asbesthaltigen Materialien in:

  • Lose Dämmung mit Vermiculit
  • Popcorndeckenbeschaffenheit
  • Strukturlack und Wandpaste
  • Hausanschlussgleis
  • Rohrisolierung, insbesondere Umwicklungen oder Klebeband an älteren Rohren
  • Türdichtungen an Öl- und Kohleöfen
  • Hitzebeständige Karton- und Papiermaterialien um Holzöfen
  • Vinylbodenfliesen, Fliesenträger und Fliesenkleber

Warnung

Das Beste, was man mit Asbest machen kann, ist, es in Ruhe zu lassen. Ungestörte asbesthaltige Materialien stellen im Allgemeinen keine Gefahr für die Gesundheit dar, vorausgesetzt, die Materialien befinden sich in gutem Zustand und zerbröckeln nicht, blättern nicht ab oder verschlechtern nicht auf andere Weise.

Es sind verschiedene kommerzielle Testkits erhältlich, mit denen Sie das Vorhandensein von Asbest in Baumaterialien überprüfen können. Diese gekauften Kits sind jedoch möglicherweise nicht ganz zuverlässig. Eine viel zuverlässigere Option besteht darin, Materialien von einem EPA-zertifizierten Labor bewerten zu lassen.

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